Agenturgeschäfte

Agenturgeschäfte liegen vor, wenn ein Agent (= Unternehmer) Geschäfte auf fremden Namen und fremde Rechnung abschließt. Im Gegensatz zum Kommissionsgeschäft wird in diesen Fällen keine Lieferung zwischen dem eigentlichen Lieferer und dem Agenten fingiert. Vielmehr ist eine Lieferung entsprechend dem Warenweg anzunehmen. Der Agent erbringt gegenüber dem leistenden Unternehmer eine Vermittlungsleistung.