Anschaffungsnebenkosten

Zu den Anschaffungskosten gehören auch die durch eine Anschaffung bedingten und veranlassten Anschaffungsnebenkosten (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Diese können entweder durch die Inanspruchnahme von externen Unternehmen (z.B. Speditionskosten) oder durch innerbetriebliche Vorgänge (z.B. Transport durch eigene Arbeitnehmer) entstehen. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören auch Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, die bei der Anschaffung anfallen und den Unternehmer belasten.