Anti-treaty-shopping

Anti-treaty-shopping Normen verfolgen das Ziel treaty-shopping (siehe dort) zu unterbinden. Bspw. verhindert § 50d Abs. 3 EStG die Kapitalertragsteuerbefreiung, soweit funktionsschwache Gesellschaften zwischengeschaltet werden, um eine Begünstigung durch DBA-rechtliche Regelungen oder EU-Richtlinien zu erhalten.