Aufspaltung

Online-Lehrgang Umwandlungssteuerrecht

Bei der Aufspaltung, geregelt im vierten Teil des UmwStG, geht der bisherige Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens unter. Das Vermögen wird dazu im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf mindestens zwei bestehende oder neu zu gründende Rechtsträger übertragen. Die Anteilseigner erhalten Anteile an den übernehmenden Rechtsträgern.