Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung ist eine turnusmäßige Außenprüfung bei Gewerbetreibenden, Selbstständigen sowie Land- und Forstwirten (§ 193 Abs. 1 AO) sowie bei nach § 193 Abs. 2 AO bezeichneten Steuerpflichtigen. Betriebsprüfungen dienen der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Die vom Bundesministerium der Finanzen erlassene BpO (Betriebsprüfungsordnung) enthält Regelungen rund um die Außenprüfung und ist für die Verwaltung bindend.