Drei-Objekt-Grenze

Die Drei-Objekt-Grenze ist für die Abgrenzung zwischen den Einkünften aus privater Vermögensverwaltung und dem gewerblichen Grundstückshandel von Relevanz. Werden demnach innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Gebäude oder Grundstücke veräußert, ist dies ein Indiz für gewerblichen Grundstückshandel. Die Qualifikation als gewerblicher Grundstückshandel führt zur Nichtanwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass Veräußerungsgewinne aus Immobilien auch nach mehr als 10 Jahren der Besteuerung zu unterwerfen sind.