Eigenkapital

Das Eigenkapital (= Reinvermögen) ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden, an einem bestimmten Stichtag. Kapitalgesellschaften haben das Eigenkapital zu untergliedern in: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn- und Verlustvortrag des Vorjahres und Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Die Untergliederung trifft nur zu bei Aufstellung der Bilanz vor Gewinnverwendung. Die Bilanz darf aber auch nach teilweiser oder vollständiger Gewinnverwendung aufgestellt werden (§ 268 Abs. 1 S. 1 HGB). Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen die Gewinnrücklagen zudem untergliedern.