Entnahmen

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (z.B. Barentnahmen, Waren), die der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder ein Einzelkaufmann – entweder zur eigenen Verwendung oder für sonstige betriebsfremde Zwecke – während des Wirtschaftsjahres aus seinem Betrieb entnimmt (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG). Auch Nutzungen und Leistungen sind entnahmefähig.