Escapeklausel

Eine Escapeklausel bezeichnet eine Norm, die es dem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, von einer günstigeren Ausnahme Gebrauch zu machen bzw. eine für ihn ungünstige Regelung unter bestimmten Voraussetzungen nicht anwenden zu müssen. Beispielsweise existiert im Rahmen der Zinsschranke die Möglichkeit einen vollen Zinsabzug zu erlangen, wenn der Eigenkapitalquotenvergleich nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG gelingt. Wird die Freigrenze (3 Mio. Euro) erreicht und greift die Stand-alone-Klausel nicht, dann ist die Zinsschranke trotzdem nicht anzuwenden, wenn die Eigenkapitalquote des Betriebs mindestens so hoch ist, wie die des Konzerns, § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG. Ein Unterschreiten um 2 Prozentpunkte ist unschädlich.