EUSt

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, welche bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland an das Zollamt zu entrichten ist. Es handelt sich um eine Verbrauchsteuer im Sinne des Zollrechts und der AO. Die EUSt ist als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG abziehbar, sofern die Gegenstände unternehmerisch erworben wurden. Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der Zollwert (§ 11 UStG).