Bei den Fertigungseinzelkosten handelt es sich um die bei der Fertigung angefallenen Bruttolohnkosten. Hierzu zählen auch Sonderzahlungen und Zuschläge (z.B. Sonn- und Feiertagszuschlag, Weihnachtsgeld).
Innovative Lehrgänge für Berufstätige im Bilanz- und Steuerrecht + Vorbereitungskurse für angehende Steuerberater und Steuerfachangestellte!