Forderungsausfall

Ein Forderungsausfall liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seiner Verbindlichkeit (d.h. Zahlung) nachzukommen. Entstammt die Forderung einer umsatzsteuerpflichtigen Liefer- oder Leistungsbeziehung, ist auch die Umsatzsteuerschuld entsprechend zu korrigieren (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).