GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist Bestandteil jedes Jahresabschlusses und weißt die Erträge und Aufwendungen eines Berichtszeitraums aus. Sie gibt an, wo die Quelle des unternehmerischen Erfolgs liegt. Aus der GuV ergibt sich der Gewinn bzw. Verlust für die gesamte Berichtsperiode als Differenzgröße aus Erträgen und Aufwendungen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung der GuV ist § 242 Abs. 2 HGB.