Inventur

Die Inventur ist eine körperliche (zählen, messen oder wiegen) oder buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. In manchen Fällen (bspw. bei vielen Kleinteilen) ist eine körperliche Inventur nur schwer möglich oder unzumutbar, daher können betriebliche Vermögenswerte auch durch eine Schätzung mit anschließender Bewertung festgestellt werden. Das Inventar ist Ergebnis der Inventur. Werden Vermögensgegenstände mit Festwerten angesetzt, ist alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen (vgl. § 240 Abs. 3 HGB). Gegebenenfalls können Inventurvereinfachungsverfahren nach § 241 HGB angewendet werden. (siehe auch Inventar)