Kapitalverkehrsfreiheit

Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht einen reibungslosen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und den Transfer von Geld- und Sachkapital (z.B. Investitionen, Finanzdienstleistungen sowie Zugang von Wertpapieren zum Kapitalmarkt) zwischen den EU-Staaten. Sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch gegenüber Drittstaaten besteht demnach ein grundsätzliches Verbot jeglicher Beschränkungen, welche den Kapitalverkehr behindern. Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs ist im Gegensatz zu den anderen Grundfreiheiten auch für Beziehungen zu Drittstaaten zu beachten.