Mindestbemessungsgrundlage

Die Mindestbemessungsgrundlage ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und ist die Bemessungsgrundlage, die zur Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen wird, wenn ein Entgelt nicht vorhanden ist oder bei einem Geschäft mit einer nahestehenden Person ein Entgelt unterhalb des üblichen Markpreises vereinbart wurde. Je nachdem, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt, ist die Mindestbemessungsgrundlage unterschiedlich definiert (§ 10 Abs. 4 UStG). Nach § 10 Abs. 5 UStG ist sie bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder für Leistungen an das Personal heranzuziehen. Durch die Regelung soll eine missbräuchliche Ausnutzung des Vorsteuerabzugs und daraus resultierend ein unbelasteter privater Konsum des Unternehmers und ihm nahestehender Personen verhindert werden.