Mitunternehmerinitiative

Der Begriff der Mitunternehmerinitiative wird in H 15.8 Abs. 1 „Mitunternehmerinitiative“ EStH erläutert. Mitunternehmerinitiative setzt insbesondere die Einbindung in unternehmerische Entscheidungen voraus. Von Bedeutung ist dies für die Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb von den Überschusseinkunftsarten.