MTR

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (MTL) ist eine EU-Richtlinie, die die Dividendenbesteuerung in der EU zwischen verbundenen Unternehmen vereinheitlicht. Durch sie soll eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung vermieden werden. In Deutschland ist die Mutter-Tochter-Richtlinie in § 43b EStG und § 50d EStG sowie in § 8b KStG verortet. Nach § 43b EStG wird bei der Dividendenausschüttung einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre ausländische Muttergesellschaft keine Quellensteuer erhoben, wenn die Muttergesellschaft zu mindestens 10 % an der inländischen Tochtergesellschaft beteiligt ist. Dividenden, die eine inländische Kapitalgesellschaft empfängt, sind bei dieser generell steuerfrei. 5 % der Dividenden gelten jedoch als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, sodass im Ergebnis 5 % der Dividenden besteuert werden. Hinsichtlich der Gewerbesteuer wird die Richtlinie durch eine Kürzungsvorschrift umgesetzt (§ 9 GewStG).