Stetigkeitsgrundsatz

Der Stetigkeitsgrundsatz ist ein Rahmengrundsatz der handelsbilanziellen Vermögensermittlung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden sind beizubehalten (vgl. § 246 Abs. 3 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Ansatzmethoden können echte Ansatzwahlrechte und Beurteilungsspielräume beim Ansatz von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten sein. Bewertungsmethoden sind in ihrem Ablauf definierte Verfahren der Wertfindung. Sie umfassen echte Bewertungswahlrechte und aus Beurteilungsspielräumen resultierende unechte Wahlrechte. (siehe auch Einzelbewertungsgrundsatz, Fortführungsgrundsatz, Stichtags- und Wertaufhellungsprinzip)