Unternehmer

Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz ist, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltig und selbstständig ausübt, die der Erzielung von Einnahmen dient (§ 2 Abs. 1 S. 1 und 3 UStG). Die Anknüpfung an die bloße Einnahmenerzielungsabsicht stellt einen wesentlichen Unterschied zum Unternehmer i.S.d. EStG dar (Gewinnerzielungsabsicht). Deshalb kann eine Tätigkeit, welche ertragsteuerlich als Liebhaberei qualifiziert wird und damit unbeachtlich ist, für umsatzsteuerliche Zwecke von Relevanz sein.