Verbringen

Überführt ein Unternehmer einen Gegenstand von einem Unternehmensteil im Inland in einen ausländischen Unternehmensteil, so kann dies soweit weitere Voraussetzungen erfüllt sind, einen für umsatzsteuerliche Zwecke steuerbaren Vorgang darstellen. Rechtsgrundlage sind die § 1a Abs. 2 und § 3 Abs. 1a UStG.