Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist gem. § 118 AO eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Zu den Verwaltungsakten zählen bspw. Steuerbescheide oder Prüfungsanordnungen. Siehe auch AEAO vor § 130.