Werklieferung

Bei Werklieferungen i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG handelt es sich um die Herstellung, Bearbeitung oder Verarbeitung eines Werkstücks, wozu der umsatzsteuerliche Unternehmer die notwendigen Materialien selbst beschafft und es sich nicht um bloße Hilfsstoffe handelt. Für umsatzsteuerliche Zwecke ist die Werklieferung als Lieferung zu behandeln. Siehe auch Abschn. 3.8 UStAE.