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Grundlohnbegrenzung § 3b EStG | Einkommensteuer
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Begrenzung des Grundlohns bei steuerfreier Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG.
Inhaltsverzeichnis
Steuerfreie Zuschläge und Definition des Grundlohns nach § 3b EStG
Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu bestimmten Höchstsätzen steuerfrei, wobei die Höchstsätze auf den Grundlohn anzuwenden sind (§ 3b Abs. 1 EStG). Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Er ist in einen Stundenlohn umzurechnen.
Begrenzung steuerfreier Zuschläge im Profifußball und bei hohen Einkommen
Im Bereich der Profi-Fußballer ist die Befreiung des § 3b EStG genutzt worden, einen Teil des sehr hohen Gehalts bei Spielen nach 22.00 Uhr oder bei Spielen an Sonn- und Feiertagen steuerfrei zu stellen. Dies wird weitestgehend dadurch verhindert, dass für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge auf einen Grundlohn abgestellt wird, der höchstens 50 € pro Stunde betragen darf (§ 3b Abs. 2 S. 1 EStG).
Dies entspricht einem Monatslohn von etwa 8.000 € bzw. einem Jahresarbeitslohn von 100.000 €. Damit ist die Steuerfreiheit für die einkommensstarken Gruppen von Arbeitnehmern entscheidend begrenzt, und gleichzeitig wird die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer davon nicht belastet.
Die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge wird bei einem Grundstundenlohn von 25 € und mehr nicht gewährt.
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