Nach dem Ursprungslandprinzip werden die erbrachten grenzüberschreitenden Umsätze mit der Steuer des Landes belastet, in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. Durch die unterschiedlichen nicht angeglichenen Steuersätze der EU-Staaten kann das Ursprungslandprinzip zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Der Endverbaucher wird somit mit der Steuer des Ursprungslandes/Herkunftslandes belastet. (siehe auch Bestimmungslandprinzip)
Sonstige Leistungen
Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 S. 1 UStG Leistungen, die keine Lieferungen sind. Als sonstige Leistungen kommen insbesondere Dienstleistungen, Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Vermietung und Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs sowie Reiseleistungen in Betracht. Die sonstigen Leistungen sind insbesondere von den Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG abzugrenzen. Siehe Abschn. 3.1 Abs. […]
Realakt
Bei einem Realakt (u. a. schlichtes Verwaltungshandeln) handelt es sich im Gegensatz zu einem Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO um eine hoheitliche Maßnahme, die nicht auf einen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet ist. Zu den Realakten zählen Prüfungsberichte, das Betreten einer Wohnung sowie behördliche Anordnungen und Warnungen. Die Unterscheidung hat große Relevanz in […]
Lohnsteuer-Nachschau
Die Lohnsteuer-Nachschau ist § 42g EStG gesetzlich normiert. Es handelt sich dabei um keine Außenprüfung i.S.d. §§ 193 ff. AO. Im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau prüft das Finanzamt (i.d.R. die Lohnsteuer-Außenprüfer), ob die Lohnsteuer ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurde. Wie auch die Umsatzsteuer-Nachschau findet die Lohnsteuer-Nachschau ohne vorherige Ankündigung statt. Werden jedoch bei einer Lohnsteuer-Nachschau Feststellungen […]
Lohnsteuer-Außenprüfung
Die Lohnsteuer-Außenprüfung ist in § 42f EStG gesetzlich normiert und ist eine thematisch eingegrenzte Außenprüfung beim Unternehmer (i.d.R durch Lohnsteuer-Außenprüfer). Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensrichtlinien wie bei einer anderen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO). Gegenstand von Lohnsteuer-Außenprüfungen sind insbesondere Nettolohnzahlungen, Sachbezüge oder die Nutzung von Dienstfahrzeugen. (siehe auch Lohnsteuer-Nachschau)
Lieferungen
Eine Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Gegenstände sind körperliche Gegenstände (Sachen nach § 90 BGB und Tiere nach § 90a BGB),Sachgesamtheiten und solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden (z.B. Elektrizität, Wärme und Wasserkraft. Lieferungen gelten vorbehaltlich der Sonderregelungen in […]
Innermeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
Beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem drei Unternehmer aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen. Die Vereinfachungsregel beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft mindert die Verwaltungslast des mittleren Unternehmers (erster Abnehmer), da sich dieser nicht im Bestimmungsland registrieren muss. Nach der Vereinfachung gilt der Erwerb in dem anderen EU-Mitgliedsstaat als besteuert, da […]
Innermeinschaftlicher Erwerb
Ein innergmeinschaftlicher Erwerb i.S.d. § 1a UStG setzt voraus, dass an den Erwerber eine Lieferung ausgeführt wird und der Gegenstand dieser Lieferung aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates in das Gebiet einesanderen EU-Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete gelangt (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG). […]
Haushaltseinkunftsarten
Zu den Haushaltseinkunftsarten gehören die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und die sonstigen Einkünfte. Die Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG.
Grundsatz der Periodenabgrenzung
Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung sind Aufwendungen und Erträge, unabhänig von deren Zahlungszeitpunkten, in dem Geschäftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Grundsatz der Periodenabgrenzung gehört zu den GoB und ist in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB niedergeschrieben.