10. Februar 2016 Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB Vertretbare Sachen i.S.d § 91 BGB sind Gegenstände, die im gewöhnlichen Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht gehandelt werden (bspw. Öl, Zucker etc.). zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...