Abspaltung

Online-Lehrgang Umwandlungssteuerrecht

Bei der Abspaltung wird ein Teil des Vermögens im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere bestehende oder neu zu gründende Rechtsträger übertragen. Der bisherige Rechtsträger bleibt bestehen. Die Gesellschafter des bisherigen Rechtsträger erhalten Anteile am übernehmenden Rechtsträger.