11. November 2019 Freihafen Freihafen Hafengebiete, die im zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Sinne nicht Inland sind, sind Freihäfen, § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...