15. April 2015 Gemeiner Wert Gemeiner Wert Zentraler Maßstab für die Bewertung von Unternehmen ist der gemeine Wert. Es handelt sich gem. § 9 BewG um den Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen fremden Dritten erzielt werden kann. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...