Gezeichnetes Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist nach § 272 Abs. 1 HGB das Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft, auf das die Haftung einer Gesellschaft gegenüber ihren Gläubigern begrenzt ist. Auf das gezeichnete Kapital beziehen sich auch die Mindesteinlagesummen.