15. April 2015 Leibrente Leibrente Leibrenten werden über die gesamte, verbleibende Dauer des Lebens gewährt (keine zeitliche Beschränkung). Zu versteuern ist gem. § 22 Nr. 1a EStG ausschließlich der Ertragsanteil der Leibrente. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...