Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurden 2008 insbesondere die Gründungsvoraussetzungen der GmbH modifiziert, sowie die Insolvenzordnung überarbeitet. Hauptanliegen der Reform war die Steigerung der Attraktivität der Rechtsform GmbH und die Verbesserung des Gläubigerschutzes.
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