Sonstige Leistungen sind umsatzsteuerliche Leistungen, die keine Lieferungen sind (vgl. § 3 Abs. 9 S. 1 UStG). Gegenstand der sonstigen Leistung sind damit Nutzungsüberlassungen, Dienstleistungen und Ähnliches. Diese können durch aktives Handeln aber auch durch Dulden oder Unterlassen bewirkt werden.