10. Februar 2016 Steuersubjekt Steuersubjekt Gem. der Definition in § 33 Abs. 1 und 2 AO ist Steuerpflichtiger derjenige, der eine der nachfolgenden Pflichten trägt:Abgabe der SteuererklärungEntrichtung der SteuerEinbehaltung und Abführung von SteuernHaftung für Steuerschulden zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...