Steuersubjekt

Gemäß der Definition in § 33 Abs. 1 und Abs. 2 AO ist Steuerpflichtiger derjenige, der bspw. eine der nachfolgenden Pflichten trägt:
Abgabe der Steuererklärung
Entrichtung der Steuer
Einbehaltung und Abführung von Steuern
Haftung für Steuerschulden