15. April 2015 Vollkosten Vollkosten Vollkosten umfassen sowohl die direkt zurechenbaren Einzelkosten als auch umlegbare Gemeinkosten. Für steuerliche Zwecke sind ein Teil der Gemeinkosten, jedoch niemals die Vertriebsgemeinkosten, anzusetzen. Im Einzelnen siehe R 6.3 EStR. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...