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Nachhaltigkeit und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr | Einkommensteuer
Hier erfahren Sie, wann der Steuerpflichtige nachhaltig tätig ist und wann er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Inhaltsverzeichnis
Einkommensteuer: Nachhaltigkeit
Der Steuerpflichtige ist nachhaltig tätig, wenn er in einem überschaubaren Zeitraum mehrere gleichartige auf Einkünfteerzielung gerichtete Handlungen vornimmt oder wenn er die Absicht hat, eine solche einmalige Handlung bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (H 15.2 „Wiederholungsabsicht“ EStH).
Eine einmalige Handlung mit Dauerwirkung kann ebenfalls eine nachhaltige Einkünfteerzielung durch
fortgesetztes Dulden oder Unterlassen zugunsten einer anderen Person begründen (BFH-Urteil v. 31.07.1990, BStBl. II 1991, S. 66).
Beispiel: Nachhaltigkeit
Adelhaide Rosenblüh malt Aquarelle und veräußert diese gelegentlich.
Lösung: Nachhaltigkeit
Wenn sie immer bei günstiger Gelegenheit veräußert, dann handelt sie nachhaltig. Läge immer ein neuer Entschluss vor, dann ist die Tätigkeit nicht nachhaltig.
Einkommensteuer: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Der Steuerpflichtige beteiligt sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er seine Dienste in
Form von Gütern und Leistungen nach außen erkennbar einem unbestimmten oder bestimmten Abnehmerkreis anbietet (H 15.4 „Allgemeines“ EStH).
Eine selbständige werbende Tätigkeit ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass für seine Rechnung
eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr stattfindet, BFH-Urteil v. 31.07.1990,
I R 173/83, BStBl. II 1991, S. 66.
Beispiel 1: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Caesar bietet die Vermietung eines Zimmers am Wohnungsmarkt an.
Lösung 1: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Caesar tritt in Konkurrenz zu anderen Anbietern und nimmt dadurch am allgemeinen wirtschaftlichen
Verkehr teil.
Beispiel 2: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Sparer Erbsenzähler trägt sein Geld auf die Bank und erhält Zinsen.
Lösung 2: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Er bietet nicht üblicherweise seine Leistung am Kapitalmarkt an, sondern orientiert sich im
Gegenteil an den Angeboten der Banken oder anderer Anbieter.
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