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Überschusseinkunftsarten | Einkommensteuer

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Überschusseinkünfte. 

Inhaltsverzeichnis

Private Einkunftsarten | Einommensteuer

Grafische Darstellung: Private Einkunftsarten Überschusseinkunftsarten

Private Einkunftsarten

  • § 19 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • § 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • § 22 EStG: sonstige Einkünfte

Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG)

Sechs Hauptgruppen von Einnahmen | Einkommensteuer

Sechs Hauptgruppen von Einnahmen

Die sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 EStG sind in sechs Hauptgruppen von Einnahmen unterteilt:

  • Nr. 1 wiederkehrende Bezüge, Renten und dauernde Lasten
  • Nr. 1a Leistungen und Zahlungen nach § 10 Abs. 1a EStG, wenn ein Abzug nach § 10 Abs. 1a EStG beim Geber vorgenommen wird (u. a. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten).
  • Nr. 2 private Veräußerungsgeschäfte i. S. v. § 23 EStG
  • Nr. 4 Abgeordnetenbezüge, Entschädigungen etc.
  • Nr. 5 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen etc.
    und als Auffangtatbestand in den privaten Einkunftsarten:
  • Nr. 3 sonstige Leistungen.
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