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Überschusseinkunftsarten | Einkommensteuer
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Überschusseinkünfte.
Inhaltsverzeichnis
Private Einkunftsarten | Einommensteuer

Private Einkunftsarten
- § 19 EStG: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- § 22 EStG: sonstige Einkünfte
Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG)
Sechs Hauptgruppen von Einnahmen | Einkommensteuer

Die sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 EStG sind in sechs Hauptgruppen von Einnahmen unterteilt:
- Nr. 1 wiederkehrende Bezüge, Renten und dauernde Lasten
- Nr. 1a Leistungen und Zahlungen nach § 10 Abs. 1a EStG, wenn ein Abzug nach § 10 Abs. 1a EStG beim Geber vorgenommen wird (u. a. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten).
- Nr. 2 private Veräußerungsgeschäfte i. S. v. § 23 EStG
- Nr. 4 Abgeordnetenbezüge, Entschädigungen etc.
- Nr. 5 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen etc.
und als Auffangtatbestand in den privaten Einkunftsarten: - Nr. 3 sonstige Leistungen.
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