Kursübersicht > Verfahrensrecht > Die Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO)
Die Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO)
Hier erfahren Sie alles zu den Zielen, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Ausnahmen zum Vorverfahren und Klagefristen der Verpflichtungsklage.
Inhaltsverzeichnis
Ziel der Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage soll die Behörde zum Erlass eines bislang abgelehnten oder unterlassenen
Verwaltungsakts zwingen. Eine Verpflichtungsklage ist deshalb nur zulässig, wenn der Kläger einen
Verwaltungsakt begehrt.
Merke:
Ziel der Verpflichtungsklage ist ein Verpflichtungsurteil.
Zulässigkeitsvoraussetzung der Verpflichtungsklage


Typischerweise kommt die Verpflichtungsklage daher bei der Ablehnung begünstigender Verwaltungsakte vor.
Beispiel Verpflichtungsklage
Das FA lehnte eine von der Steuerpflichtigen beantragte Stundung ab. Der Einspruch ist erfolglos geblieben. Rechtslage?
Lösung Verpflichtungsklage
Hier wird die Steuerpflichtige Verpflichtungsklage erheben und beantragen, die Behörde zur Stundung der Steuer zu verurteilen. Wird ein Antrag auf Entscheidung gem. § 125 Abs. 5 AO abgelehnt, muss die Steuerpflichtige gegen die Ablehnung mit der Verpflichtungsklage vorgehen.
Ausnahmen zum Vorverfahren der Verpflichtungsklage
Klagefrist der Verpflichtungsklage
Die Klagefrist bestimmt sich nach § 47 Abs. 1 S. 2 FGO. Sie beträgt einen Monat, gerechnet ab der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bzw. ab der Ablehnung des Untätigkeitseinspruchs.
Steuerrecht online lernen

Von A wie Abendlehrgang bis Z wie Zeitmanagement – wir begleiten Sie nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch.
- StB-Kurse für jeden Wissensstand, die Sie optimal auf das Examen vorbereiten
- Online-Lehrgänge, für Ihre berufliche Weiterbildung
- Mitarbeiterschulungen, auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und kostengünstig
Zertifizierte + staatlich geförderte Steuerberater-Weiterbildung
Ohne Gewähr.