15. November 2019 Altersentlastungsbetrag Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag ist geregelt in § 24a EStG. Steuerzahler, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Vergünstigung bei der Einkommensteuer. Die Höhe ergibt sich aus der Tabelle in § 24a S. 5 EStG. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...