Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist geregelt in § 24a EStG. Steuerzahler, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Vergünstigung bei der Einkommensteuer. Die Höhe ergibt sich aus der Tabelle in § 24a S. 5 EStG.