Wer Angehöriger ist, ergibt sich nach § 15 AO. Zu den Angehörigen zählen bspw. neben dem eigenen Ehepartner oder Lebenspartner auch die Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister. Das Angehörigenverhältnis ist grundsätzlich dauerhaft und wird bspw. durch eine Scheidung nicht beendet.
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken.