Angehörige

Wer Angehöriger ist, ergibt sich nach § 15 AO. Zu den Angehörigen zählen bspw. neben dem eigenen Ehepartner oder Lebenspartner auch die Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister. Das Angehörigenverhältnis ist grundsätzlich dauerhaft und wird auch durch eine Scheidung nicht beendet.