7. Januar 2016 Anschaffungspreisminderung Anschaffungspreisminderung Jegliche Minderungen des Kaufpreises sind als Anschaffungskostenminderungen zu berücksichtigen, weil sie die tatsächlich notwendigen Aufwendungen zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes reduzieren (Rabatte, Skonti, Boni). zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...