Ausgliederung

Online-Lehrgang Umwandlungssteuerrecht

Bei der Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge wird ein Teil des Vermögens auf einen anderen bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger übertragen. Der übertragende Rechtsträger erhält Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger. Es entsteht eine Beteiligungskette.