Basisgesellschaft

Der Begriff Basisgesellschaft (auch Briefkasten- oder auch Domizilgesellschaft) bezeichnet Kapitalgesellschaften, die lediglich zur Nutzung der abschirmenden Wirkung einer Kapitalgesellschaft (Trennungsprinzip) in Niedrigsteuerländern gegründet wurden, um Steuersubstrat zu verlagern. Solche Gesellschaften unterhalten keinen nennenswerten Geschäftsbetrieb. In den meisten Staaten werden Basisgesellschaften von CFC-Rules oder allgemeinen Missbrauchsbestimmungen mit der Folge erfasst, dass das Einkommen der Basisgesellschaft den Anteilseignern direkt zugerechnet wird. Im deutschen Steuerrecht sind diese Missbrauchsvermeidungsvorschriften im AStG verortet (Hinzurechnungsbesteuerung).