27. März 2015 Besserungsschein Besserungsschein Ein Besserungsschein ist eine ergänzende Vereinbarung bei einem Forderungsverzicht. Der Besserungsschein lässt eine Forderung wieder aufleben, falls sich die Situation des Schuldners verbessert (i.d.R. Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit). zum Lehrgang-Unternehmenssteuerrecht: Kapitalgesellschaften Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...