27. März 2015

Besserungsschein

Besserungsschein

Ein Besserungsschein ist eine ergänzende Vereinbarung bei einem Forderungsverzicht. Der Besserungsschein lässt eine Forderung wieder aufleben, falls sich die Situation des Schuldners verbessert (i.d.R. Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit).