Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) wird auch als Bestandsvergleich bezeichnet und ist eine Art der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Grundlage des BVV ist die Gegenüberstellung des Betriebsvermögens am Ende zweier aufeinander folgender Wirtschaftsjahre. Während alle Einlagen den Gewinn veringern, vergrößern ihn alle Entnahmen. Auf diese Weise ermittelt sich der Gewinn oder Verlust des abgelaufenen Wirtschaftsjahres von bilanzierenden Unternehmen. Der Betriebsvermögensvergleich ist von allen Unternehmern vorzunehmen, die der ordentlichen Buchführungspflicht nach § 5 Abs. 1 EStG unterliegen. Die Pflicht gilt außerdem für alle buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte, für freiwillig buchführende Selbstständige und für alle Gewerbetreibenden. Für Unternhemen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, kann die Gewinnermittlung außer durch BVV auch durch eine EÜR erfolgen. (siehe auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung).