Die Drei-Objekt-Grenze ist für die Abgrenzung zwischen den Einkünften aus privater Vermögensverwaltung und dem gewerblichen Grundstückshandel von Relevanz. Werden demnach innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Gebäude oder Grundstücke veräußert, ist dies ein Indiz für gewerblichen Grundstückshandel. Die Qualifikation als gewerblicher Grundstückshandel führt zur Nichtanwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass Veräußerungsgewinne aus Immobilien auch nach mehr als 10 Jahren der Besteuerung zu unterwerfen sind.
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken.