Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (z.B. Barentnahmen, Waren), die der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder ein Einzelkaufmann – entweder zur eigenen Verwendung oder für sonstige betriebsfremde Zwecke – während des Wirtschaftsjahres aus seinem Betrieb entnimmt. Auch Nutzungen und Leistungen sind entnahmefähig.
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