Entgeltminderungen sind Beträge, die der Leistungsempfänger entweder bei der Zahlung abzieht oder die ihm der Leistende nachträglich erstattet. Übliche Formen von Entgeltminderungen sind Rabatte, Skonti oder nachträgliche Preisnachlässe, vgl. Abschnitt 10.3 UStAE. Der Abzugsbetrag muss dabei in Entgelt und Umsatzsteuer aufgeteilt werden; bei nachträglichen Entgeltänderungen entsteht eine Pflicht zur Berichtigung der Umsatzsteuer bzw. des Vorsteuerabzugs für den leistenden Unternehmer.
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