Eine Escapeklausel bezeichnet eine Norm, die es dem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, von einer günstigeren Ausnahme Gebrauch zu machen bzw. eine für ihn ungünstige Regelung unter bestimmten Voraussetzungen nicht anwenden zu müssen. Beispielsweise existiert im Rahmen der Zinsschranke die Möglichkeit einen vollen Zinsabzug zu erlangen, wenn der Eigenkapitalquotenvergleich nach § 4h Abs. 2 Buchst. c EStG gelingt. Wird die Freigrenze (3 Mio. Euro) erreicht und greift die Stand-alone-Klausel nicht, dann ist die Zinsschranke trotzdem nicht anzuwenden, wenn die Eigenkapitalquote des Betriebs mindestens so hoch ist, wie die des Konzerns, § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG. Ein Unterschreiten um 2 Prozentpunkte ist unschädlich.
Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten. Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken.