Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, welche bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland an das Zollamt zu entrichten ist. Es handelt sich um eine Verbrauchsteuer im Sinne des Zollrechts und der AO. Die EUSt ist wie die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar, sofern Sie nicht beim Endverbraucher erhoben wurde. Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der Zollwert.
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